AGBs

Seminar-und Gästehaus 2021/22

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten für alle unsere Angebote folgende verbindlichen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – gültig ab 01.07.2021

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als
Veranstalter/Mieter und dem Seminarhaus Avena-Hof.

1. Durchführung von Seminaren und Veranstaltungen
Das Seminarhaus kann im Ganzen oder in Teilen von Dritten (im Nachfolgenden Mieter genannt) für Seminare und Veranstaltungen gemietet werden. Das Seminarhaus Avena-Hof (im Nachfolgenden Vermieter genannt) tritt hierbei nicht als Veranstalter auf.
Der Mieter ist für die ihm überlassene Mietsache verantwortlich. Der Mietumfang, sowie die hierdurch entstehenden Kosten sind in einem separaten Vertrag geregelt, dessen Bestandteil diese AGBs sind. Änderungen bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.

2. Reservierung
2.1 Die Annahmefrist für Angebote vom Vermieter beträgt 14 Tage, sofern keine andere Frist vereinbart wurde. Danach ist das Seminarhaus Avena-Hof nicht mehr an das Angebot gebunden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen von einer Offerte zurückzutreten.
2.2 Zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommt ein Vertrag zustande, wenn ein Angebot vom Vermieter durch den Mieter schriftlich bestätigt wurde oder eine Anfrage des Mieters durch den Vermieter
schriftlich rückbestätigt wird.
Änderungen des Vertragsinhaltes sind erst verbindlich, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt wurden.
2.3 Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung bestätigt der Vermieter die verbindliche Buchung der in der
Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen.
2.4 Optionen
Optionen der Belegungsvereinbarung sind für beide Partner während der vereinbarten Optionsfrist verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist kann der Vermieter automatisch über die reservierten Leistungen verfügen.

3. Änderungen
3.1 Änderungen der Teilnehmerzahl oder Anzahl der Nächte
Der Mieter verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter Änderungen bezüglich der Teilnehmerzahl und/oder der Anzahl der Nächte bzw. Mietdauer so früh wie möglich bekannt zu geben.
3.2 Die endgültige und verbindliche Teilnehmerzahl und / oder Anzahl der Übernachtungen ist dem Vermieter mindestens 5 Tage vor dem Mietbeginn mitzuteilen. Das Minimum von 2 Nächten bildet die Verrechnungsgrundlage.
3.3 Nehmen mehr Teilnehmer als mitgeteilt an der Veranstaltung teil, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl verbindlich berechnet. Bei einer Reduzierung der Anzahl der Teilnehmer gegenüber der verbindlich gemeldeten Teilnehmerzahl, werden dem Mieter für jeden nicht erschienenen Teilnehmer 100 % der vereinbarten Leistungen verrechnet. (Gilt nur bei Vollpension!)

4. Rücktritt
4.1 Rücktritt durch den Mieter

Absagen von Veranstaltungen müssen dem Vermieter möglichst frühzeitig und in schriftlicher Form mitgeteilt werden.
4.2 Bei einem Rücktritt von der Buchung gelten folgende Stornogebühren:
bis 3 Monate/ 90 Tage vor dem vereinbarten Termin berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 100.-
Ab 3 Monate (89 Tage)  vor dem vereinbarten Termin 30% der vereinbarten Leistungen
ab 2 Monate (59 Tage) vor dem vereinbarten Termin 50% der vereinbarten Leistungen

ab 1 Monat (29 Tage) vor dem vereinbarten Termin 80% der vereinbarten Leistungen
ab 1 Woche (7 Tage) vor dem vereinbarten Termin 100% der vereinbarten Leistungen

und während der Veranstaltung 100% der vereinbarten Leistungen


4.3 Rücktritt durch den Vermieter
Hat der Vermieter begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung oder das Arrangement den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, den Ruf des Hausbetriebes gefährden kann oder wurden die vereinbarten Anzahlungsmodalitäten gemäß Ziffer 5.1 dieser Geschäftsbedingungen durch den Veranstalter nicht eingehalten, so ist der Vermieter berechtigt, die Reservierungsvereinbarung jederzeit entschädigungslos aufzulösen. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter kann der Mieter in allen Fällen nicht geltend machen.

5. Rechnungsstellung
5.1 Zahlungsbedingungen

Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung bestätigt der Vermieter die verbindliche Buchung der in der
Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen.
Bei Auftragsbestätigung wird innerhalb von 14 Tagen 30% der Rechnungssumme fällig. Der Rest der vereinbarten Summe ist nach Ende der Veranstaltung / des Seminars, nach Rechnungsstellung durch den Vermieter innerhalb 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.

5.2 Der endgültige Rechnungsbetrag kann vom genannten Betrag in der Reservierungsbestätigung abweichen, sofern zusätzliche Leistungen nachträglich in Anspruch genommen wurden.
5.3 Bei Reservierungen mit ausländischer Rechnungsadresse oder Reservierungen aus dem Ausland kann eine Anzahlung von 100 % der reservierten Leistungen beansprucht werden.
5.4 Gerät der Veranstalter mit der Entrichtung der Anzahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, gemäß Ziffer 4.3. dieser Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurückzutreten. Die Anzahlung wird auf jeden Fall gemäß Ziffer 5.1. dieser Geschäftsbedingungen verrechnet.



6. Nutzungsbedingungen von Räumlichkeiten und Zimmern sowie den Außenanlagen
6.1 Die Nutzungsdauer und -art der Räumlichkeiten, Zimmern sowie der Außenanlagen für den Mieter ist im Angebot wie auch in der Reservierungsbestätigung festgehalten. Außerhalb dieser Zeiten kann der Vermieter jederzeit frei über die Räumlichkeiten verfügen.
Das zum Seminarhaus gehörende Außengelände kann durch den Mieter genutzt werden. Einschränkungen und / oder Entgelte hierfür sind in der Reservierungsbestätigung geregelt. Bei der Nutzung des Außengeländes sind geltende Landschafts- und / oder andere Schutzbestimmungen zu berücksichtigen. Es ist Rücksicht auf Nachbarn und deren Privatsphäre zu nehmen.
Der Innenhof hinter dem Seminarhaus ist privater Bereich und dem Mieter und dessen Gästen nicht zugänglich.
6.2 Für das Seminarhaus im Innenbereich als auch in Außenbereichen ist die Nachtruheordnung ab 22:00 Uhr einzuhalten. Abendveranstaltungen die darüber hinaus gehen sind dem Vermieter rechtzeitig anzukündigen.
6.3 Insbesondere gilt:
Das Rauchen im Seminarhaus und insbesondere in den Übernachtungsbereichen ist untersagt; Rauchen im Freien ist an besonders gekennzeichneten Stellen möglich.
Offenes Feuer und offene Flammen sind im Seminarhaus aufgrund der Brandgefahr (Holzhaus) grundsätzlich verboten. Ausgenommen hiervon ist der Seminarraum – hier dürfen im begrenzten Umfang Kerzen entzündet werden. Diese sind jedoch während der gesamten Brenndauer zu beaufsichtigen.
Bei gemeldeter Waldbrandgefahr ist offenes Feuer (Lagerfeuer, etc.) auf dem gesamten Gelände verboten.
Das Mitbringen, der Besitz, Verkauf und/oder die Anwendung bewusstseinsverändernder
Substanzen (Betäubungsmittel, Drogen, etc.) ist grundsätzlich verboten. Der Vermieter behält sich im Falle eines Verstoßes vor, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und rechtliche Schritte einzuleiten. Den Anweisungen des Vermieters, oder der vom Vermieter beauftragten Vertreter ist Folge zu leisten.

7. Haftung
7.1 Der Mieter inklusive seiner Gäste und Teilnehmer hat mit den angemieteten Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenständen pfleglich und verantwortungsvoll umzugehen und ist für die Mietsache in vollem Umfang verantwortlich. Das Hausrecht des Vermieters bleibt hiervon jederzeit unberührt. Beschädigungen an der Mietsache durch den Mieter und / oder Teilnehmer oder Gäste, die auf Einladung des Mieters anwesend sind, sind dem Vermieter umgehend anzuzeigen.
7.2 Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber bei absichtlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder außervertraglicher Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Mieter. Die Haftung für leichtfahrlässig verschuldeten Schaden sowie verschuldungsunabhängige Haftung (ausgenommen für Körperschäden) ist wegbedungen.
7.3 Betreffend den vom Mieter, Referenten, Teilnehmern oder Dritten eingebrachten Sachen, Kleidern oder Materialien lehnt der Vermieter jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung ab. Dies gilt auch für die auf den Hausparkplätzen abgestellten Fahrzeuge.
7.4 Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Teilnehmer oder Gäste verursacht werden, ohne dass der Vermieter dem Mieter ein Verschulden nachweisen muss.
7.5 Bei Drittleistungen handelt der Vermieter im Namen und auf Rechnung des Bestellers. Der Besteller haftet für Pflege und ordnungsgemäße Rückgabe und stellt den Vermieter frei von Ansprüchen.


8. Sonstiges
Der Mieter hat die Pflichten und Vorschriften, die aus der Benutzung der Mietsache hervorgehen, einzuhalten und ggf. bei den zuständigen Behörden anzuzeigen. Dies beinhaltet insbesondere Aufführungs- und Verwertungsrechte (GEMA, GÜFA, etc.), sowie besondere Vorschriften (z.B. VStättV). Hierdurch eventuell entstehende Kosten sind durch den Mieter zu begleichen.
Werbung und vergleichbare Tätigkeiten obliegen dem Veranstalter. Die Veranstaltung / das Seminar wird
– sofern vom Mieter gewünscht – auf der Homepage des Seminarhauses Avena-Hof in Kurzform
veröffentlicht. Eine weitere Bewerbung durch den Vermieter erfolgt nicht und ist Sache des Mieters.

9. Schlussbestimmungen
9.1 Das Seminarhaus Avena-Hof wird vertreten durch: Seminar- und Gästehaus Avena-Hof
Thomas Kovacic
9.2 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf Vertragsverhältnisse zwischen Mieter und Vermieter (inkl. Allgemeine Geschäftsbedingungen) ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Differenzen aus den Geschäftsbedingungen / Vertragsverhältnissen zwischen dem Mieter und Vermieter ist Bamberg
9.3 Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
9.4 Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.